Das Zivilrecht befasst sich mit dem Rechtsverhältnissen zwischen Bürgern. Geregelt sind diese im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zahlreichen anderen Gesetzestexten wie etwa dem HGB (Handelsgesetzbuch).
Wir beraten primär in Vertragsangelegenheiten zwischen Unternehmen (B-2-B) oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B-2-C).
Beratungsfelder von uns sind:
Das IT-Recht und Datenschutzrecht bildet einen wichtigen Teil des rechtlichen Rahmens der “New Economy”. Im Bereich des IT-Rechts sind die zivilrechtlichen Regelungen zu beachten. Europarechtliche Vorgaben wie etwa die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) oder die P2B Verordnung (Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzern von Online-Vermittlungsdiensten) sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Beratungsfelder von und sind:
Das Arbeitsrecht regelt rechtliche Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wichtige Gesetze sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KschG) oder das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Ein großes Problem in diesem Regelungskomplex ist die Scheinselbstständigkeit. Diese hat neben den arbeitsrechtlichen Auswirkungen auch Folgen im Sozialrecht, dem allgemeinen Zivilrecht und ggf. dem Strafrecht.
Beratungsfelder von uns sind:
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Wir antworten in der Regel innerhalb von 48 Stunden
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