In vielen Fällen ist eine gerichtliche Lösung von vertraglichen Streitigkeiten für beide Parteien unwirtschaftlich:
Daher ist es oft ratsam, sich mit der gegnerischen Partei an einen Tisch zu setzen und zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu kommen.
Dies gelingt uns durch ein durchdachtes und individuelles Konfliktmanagement. Die Praxis zeigt, dass es gerade in Dauerschuldverhältnissen (z.B. im Mietrecht) eine hohe Einigungsquote erreicht werden kann.
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